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- Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Es ist deshalb für jeden Auftraggeber wichtig, die Qualifikation und Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigen oder Gutachters kritisch zu hinterfragen, um fehlerhafte Gutachten möglichst von vornherein ausschalten zu können.
- Die SPRENGNETTER geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre erneute Prüfung). Zudem unterliegen alle Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährlich stichprobenhafte Kontrolle von Gutachten) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet.
- Der hohe Stand der Qualitätssicherung der SPRENGNETTER Akademie wird unter anderem dadurch deutlich, dass diese auch Inhaber einer der beiden in Deutschland von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (dessen Träger der Bund, die Bundesländer und die deutsche Wirtschaft sind) akkreditierten Zertifizierungsstellen für Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der EN 45 013 ist (siehe auch unter www.sprengnetter.de).
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